Ich bin frisch getrennt und wir versuchen gerade, feste Besuchs- bzw. Übergabezeiten für unsere 8 Monate alte Tochter zu vereinbaren. Bis das Gericht das Umgangsrecht final festlegt, versuchen wir eine Zwischenlösung zu finden, damit unsere Tochter in dieser Zeit beide Elternteile regelmässig sieht. Dabei geht es jetzt konkret um den passenden Übergabezeitpunkt.
Meine Ex-Frau und ich sind uns dabei nicht einig, zu welcher Uhrzeit die Übergabe stattfinden sollte. Sie würde die Übergabe gerne auf 21.00 Uhr legen, ich denke, dass eine frühere Zeit – gegen 18.30 Uhr – für unsere Tochter besser passen würde, gerade im Hinblick auf ihren Schlafrhythmus. Ich möchte ihr so viel wie möglich eine altersgerechte Struktur und Routine ermöglichen.
Deshalb meine Frage: Wie ist die Empfehlung für kleine Kinder bzgl. Tagesrhythmus (Schlafzeiten) und Abendroutine mit empfohlener Schlafzeit? Welche Übergabezeiten haben sich in dem Alter bewährt – auch unter dem Aspekt, Übermüdung und Trennungssituationen (Abschied von einem Elternteil).
Momentan ist eher so, dass sie bei mir um 19.00 Uhr einschläft und ich sie dann um 21:00 Uhr wecke, um dann zur Übergabe rüberzufahren. Meine Ex-Frau sagt, dass ihr 21:00 Uhr besser passen würde, da unsere Tochter bei ihr manchmal auch später schlafen gehen würde.
Ich bedanke mich jetzt schon mal über die Hilfestellung und eine Antwort.
Hallo Keyu
Bei einem 8 Monate alten Baby würde ich mich bei der Übergabe möglichst am gewohnten Tages- und Schlafrhythmus eurer Tochter orientieren. In diesem Alter brauchen Babys insgesamt etwa 12–16 Stunden Schlaf innerhalb von 24 Stunden, wobei sich der genaue Rhythmus von Kind zu Kind unterscheidet.
Wenn eure Tochter beispielsweise gegen 19 oder 20 Uhr müde wird und ihre Abendroutine beginnt, spricht einiges für eine frühere Übergabe gegen 18.30 Uhr. So bleibt noch Zeit, dass sie bei dem Elternteil, bei dem sie anschliessend schläft, in Ruhe ihre gewohnte Abendroutine durchlaufen kann.
Eine Übergabe um 21 Uhr wäre dagegen eher ungünstig, wenn sie zu diesem Zeitpunkt normalerweise bereits schläft. Eine Änderung der Schlafroutine wie beispielsweise durch eine längere Autofahrt oder auch nur durch das erneutes Aufwecken können ein Baby unnötig aufregen oder auch übermüden.
Es gibt allerdings auch keine feste Regel, dass 18.30 Uhr für ein 8 Monate altes Baby besser ist. Wenn eure Tochter beispielsweise erst deutlich später schlafen geht und mit einer Übergabe um 21 Uhr gut zurechtkommt, kann auch diese Zeit funktionieren. Entscheidend ist deshalb weniger die Uhrzeit selbst als die Frage: Wie reagiert eure Tochter darauf?
Gerade in der jetzigen Übergangsphase nach der Trennung können möglichst ruhige und vorhersehbare Abläufe hilfreich sein. Wenn ihr euch als Eltern wegen dem Zeitpunkt der Übergabe an dem Schlafrhythmus Eurer Tochter orientiert und ihr Eure gewohnten Rituale einzeln möglichst ähnlich weiterführt, kann dies Euerer Tochter zusätzliche Sicherheit geben.
Ich würde deshalb zunächst beobachten, wie sie auf die verschiedenen Zeiten reagiert. Wird sie bei einer späten Übergabe regelmässig quengelig, übermüdet oder findet danach schlecht in den Schlaf, wäre das ein deutlicher Hinweis darauf, die Übergabe früher zu legen.
Für die konkrete Umgangsregelung bis zum Gerichtsentscheid könnte für Euch zusätzlich eine Familienberatungsstelle hilfreich sein.
Für die Frage 18.30 oder 21 Uhr sollte aber vor allem der tatsächliche Rhythmus eurer kleinen Tochter ausschlaggebend sein – nicht die Frage, welche Uhrzeit für einen der beiden Elternteile praktischer ist.
Ich hoffe, Ihr findet eine für Euch alle passende Lösung.
Viele Grüsse
Paola
Online-Beraterin vom Familienportal netz-familie.ch
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Kommentare
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