Der Elternratgeber für mehr Gelassenheit im Familienalltag
Eine lange Haftstrafe betrifft nicht nur die verurteilte Person. Auch Partnerinnen und Partner, Kinder und andere Angehörige müssen mit den Folgen leben.
Wenn ein Elternteil plötzlich fehlt
Für Erwachsene steht nach einer Verurteilung häufig das Strafverfahren im Mittelpunkt. Für Kinder ist zunächst etwas anderes entscheidend: Wer bringt mich zur Schule? Wer liest mir abends vor? Warum ist Papa nicht mehr da? Warum kann Mama nicht einfach nach Hause kommen?
Ein Elternteil, der bisher jeden Abend zu Hause war, fehlt plötzlich beim Abendessen oder beim Zubettgehen. Vielleicht übernimmt die Grossmutter die Betreuung, vielleicht muss die Familie mit weniger Geld auskommen oder sogar umziehen. Kinder nehmen solche Veränderungen sehr genau wahr.
Deshalb sollte ihnen nicht nur erklärt werden, dass ein Elternteil im Gefängnis ist. Sie brauchen auch Antworten auf die konkreten Fragen ihres täglichen Lebens. Was passiert jetzt? Wer kümmert sich um mich? Wann sehe ich Mama oder Papa wieder?
Je verlässlicher die Antworten ausfallen, desto eher kann ein Kind mit der neuen Situation umgehen.
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Wie viel soll man einem Kind erzählen?
Eine schwierige Frage ist, wie offen Eltern über die Straftat mit ihren Kindern sprechen sollten. Die Wahrheit vollständig zu verschweigen, funktioniert langfristig meist schlecht. Kinder spüren, wenn Erwachsene ausweichen, Gespräche abbrechen oder plötzlich anders reagieren. Gleichzeitig müssen die Kinder auch nicht mit allen Einzelheiten des Strafverfahrens konfrontiert werden.
Entscheidend sind Alter, Reife und die konkrete Situation. Ein jüngeres Kind braucht möglicherweise nur eine einfache Erklärung: „Papa hat etwas getan, das gegen das Gesetz war. Deshalb muss er für eine bestimmte Zeit im Gefängnis bleiben.“ Ein älteres Kind wird vermutlich mehr wissen wollen. Jugendliche fragen häufig nach dem konkreten Geschehen, dem Gerichtsurteil, der Haftdauer und danach, was die Familie in Zukunft erwartet.
Eltern dürfen dabei Grenzen setzen. Nicht jede Einzelheit gehört in ein Kinderzimmer. Was jedoch immer klar für alle sein sollte: Das Kind ist nicht schuld an der Haftstrafe eines Elternteils. Auch dann nicht, wenn es glaubt, durch sein eigenes Verhalten einen Streit ausgelöst oder die Familie zusätzlich belastet zu haben.
Wenn Kinder widersprüchliche Gefühle erleben
Für ein Kind gibt es bei einer solchen Situation selten nur ein Gefühl. Es kann seinen Vater vermissen und gleichzeitig wütend auf ihn sein. Es kann seine Mutter lieben und trotzdem wissen, dass sie etwas Schwerwiegendes getan hat. Es kann sich auf einen Besuch freuen und danach traurig nach Hause gehen.
Diese Widersprüche müssen nicht aufgelöst werden. Kinder dürfen eine eigene Beziehung zu ihrem inhaftierten Elternteil haben. Der verbleibende Elternteil sollte deshalb möglichst vermeiden, dem Kind vorzuschreiben, was es über die Mutter oder den Vater denken soll. Abwertende Aussagen können das Kind in einen Loyalitätskonflikt bringen.
Umgekehrt sollte die Straftat auch nicht beschönigt werden. Ein Kind muss nicht zwischen „Mama ist gut“ und „Mama ist böse“ entscheiden. Es darf einen Menschen lieben und gleichzeitig dessen Verhalten ablehnen.
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Was antworten bei neugierigen Fragen
Bei einer langen Haftstrafe lässt sich kaum verhindern, dass Kinder irgendwann mehr erfahren. Vielleicht sprechen Mitschüler darüber, vielleicht findet ein Jugendlicher einen Zeitungsartikel oder hört ein Gespräch unter Erwachsenen.
Es kann deshalb hilfreich sein, gemeinsam zu überlegen, was das Kind sagen möchte, wenn andere fragen. Eine mögliche Antwort wäre: „Mein Vater ist im Gefängnis, aber ich möchte nicht darüber sprechen“ ist völlig ausreichend.
Das Kind muss seine Familiengeschichte weder erklären noch vor Mitschülern rechtfertigen.
Entscheidend ist, dass das Kind selbst bestimmen darf, wem es etwas erzählt.
Wenn aus neugierigen Fragen Hänseleien, Ausgrenzung oder Mobbing werden, sollte die Schule einbezogen werden. Das Kind muss solche Angriffe nicht allein bewältigen.
Ob eine Lehrperson, Schulsozialarbeiter:in oder eine andere Vertrauensperson informiert werden soll, sollte ebenfalls individuell entschieden werden. Eine Schule kann ein Kind besser unterstützen, wenn sie von einer schwierigen Familiensituation weiss. Gleichzeitig sollte die Privatsphäre des Kindes respektiert werden.
Soll das Kind den inhaftierten Elternteil besuchen?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Wenn die Beziehung grundsätzlich tragfähig ist und der Kontakt dem Kind guttut, kann ein Besuch helfen, die Verbindung zum Elternteil aufrechtzuerhalten. Der Kanton Zürich weist auf die Bedeutung von Angehörigenkontakten hin und bietet unter anderem familienfreundliche Besuchsmöglichkeiten an. Die konkrete Ausgestaltung hängt jedoch von der jeweiligen Vollzugseinrichtung und Haftform ab.
Ein Gefängnisbesuch ist allerdings kein Muss. Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn das Kind vor der Inhaftierung Gewalt erlebt hat, Gewalt zwischen den Eltern miterlebt hat oder vom inhaftierten Elternteil unter Druck gesetzt wurde. In solchen Situationen muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen.
Wenn ein Kind nicht in die Justizvollzugsanstalt möchte, sollte das ernst genommen werden. Vielleicht war der letzte Besuch emotional zu schwierig oder das Kind kann die Situation momentan einfach nicht aushalten. Ein Nein bedeutet nicht automatisch, dass es den Elternteil ablehnt. Manchmal bedeutet es schlicht: „Ich kann das gerade nicht.“
Vielleicht möchte das Kind seinen Vater oder seine Mutter lieber telefonisch sprechen, einen Brief schreiben oder – sofern angeboten – per Video Kontakt halten.
Der Wunsch des inhaftierten Elternteils nach Kontakt darf nicht automatisch wichtiger sein als die Bedürfnisse des Kindes.

Den ersten Gefängnisbesuch vorbereiten
Für Kinder kann ein Gefängnis zunächst schwer vorstellbar sein. Sicherheitskontrollen, verschlossene Türen und ungewohnte Regeln können verunsichern. Deshalb sollte der Besuch vorher möglichst im Detail erklärt werden.
Das Kind sollte wissen, dass es am Eingang kontrolliert werden kann, welche Gegenstände nicht mitgenommen werden dürfen, wer beim Besuch dabei ist und wie lange der Besuch ungefähr dauert. Dabei sollte man weder dramatisieren noch eine völlig normale Alltagssituation vorgaukeln.
Je nach Einrichtung gibt es spezielle Familienräume oder andere Angebote für Eltern-Kind-Kontakte. Die aktuellen Besuchsbedingungen sollten immer direkt bei der zuständigen Vollzugseinrichtung erfragt werden.
Wenn das Kind nach einem Besuch traurig ist
Auch ein schöner Besuch kann für ein Kind anstrengend sein. Es sieht den Vater oder die Mutter, erlebt einen intensiven Moment und muss sich anschliessend wieder verabschieden. Gerade bei langen Haftstrafen kann dieser Abschied jedes Mal schmerzen.
Eltern sollten deshalb nicht automatisch erwarten, dass das Kind nach einem Besuch glücklich nach Hause kommt. Tränen, Wut oder Rückzug können dazugehören. Es kann helfen, anschliessend an einen Besuch genügend Zeit zu haben und nicht sofort zum nächsten “Programmpunkt” überzugehen.
Ein Kind darf sagen: „Ich vermisse Papa.“ Es darf aber genauso sagen: „Ich will heute nicht über den Besuch reden.“ Beides sollte respektiert werden.
Webtipp: Kind schläft schlecht? Elternratgeber mit Hilfe bei Schlafproblemen
Der verbleibende Elternteil steht ebenfalls unter Druck
Häufig wird über die Person gesprochen, die im Gefängnis sitzt. Weniger sichtbar ist der Elternteil, der zu Hause bleibt und plötzlich den gesamten Familienalltag organisieren muss. Arbeit, Haushalt, Kinderbetreuung, Behörden, Rechnungen und Besuche in der Justizvollzugsanstalt müssen organisiert werden.
Dazu kommen oft Scham, Wut, Enttäuschung oder Sorgen um die Zukunft. Wer ständig funktionieren muss, kann irgendwann selbst an seine Grenzen kommen. Deshalb sollte der betreuende Elternteil nicht versuchen, alles allein zu bewältigen.
Eine Sozialberatung, psychologische Unterstützung oder eine spezialisierte Beratungsstelle kann helfen, die Situation zu ordnen. Im Kanton Zürich beraten beispielsweise ExtraMural und team72 Angehörige von inhaftierten Personen kostenlos und vertraulich.
Geld kann zu einem zusätzlichen Problem werden
Wenn ein Einkommen wegfällt, verändert sich die finanzielle Situation einer Familie oft unmittelbar. Gleichzeitig können Fahrtkosten für Besuche, zusätzliche Betreuungskosten oder andere Ausgaben entstehen.
Kinder sollten wissen dürfen, dass sich die finanzielle Situation verändert hat. Sie sollten jedoch nicht das Gefühl bekommen, nun selbst Verantwortung für die finanzielle Sicherheit der Familie übernehmen zu müssen. Besonders Jugendliche neigen manchmal dazu, sich stärker zurückzunehmen oder auf Dinge zu verzichten, um die Eltern nicht zusätzlich zu belasten.
Wenn das Geld knapp wird, ist es sinnvoll, frühzeitig professionelle Sozialberatung zu nutzen und mögliche Unterstützungsleistungen abzuklären.
Kinder nicht zum Vermittler machen
Besonders belastend kann es werden, wenn die Beziehung zwischen den Erwachsenen konfliktreich ist. Vielleicht möchte der inhaftierte Vater wissen, was seine ehemalige Partnerin über ihn sagt. Vielleicht bittet die Mutter das Kind, eine Nachricht weiterzugeben. Solche Situationen bringen Kinder leicht zwischen die Fronten.
Ein Kind sollte kein Briefträger, Vermittler oder emotionaler Unterstützer für seine Eltern sein. Was Erwachsene miteinander klären müssen, sollte möglichst auf einem anderen Weg geregelt werden.
Das gilt auch für negative Aussagen über den jeweils anderen Elternteil. Selbst wenn der verbleibende Elternteil verletzt oder wütend ist, sollte das Kind nicht gezwungen werden, diese Gefühle mitzutragen.
Webtipp: Trotzphase bei Kindern verstehen & begleiten
Wenn der inhaftierte Elternteil Druck macht
Nicht jeder Kontakt ist automatisch hilfreich. Ein inhaftierter Elternteil kann sein Kind vermissen und trotzdem – bewusst oder unbewusst – Druck ausüben. Aussagen wie „Du musst mich besuchen, sonst bin ich ganz allein“ können für ein Kind eine enorme Belastung sein.
Das Kind ist nicht dafür verantwortlich, dass es dem Elternteil im Gefängnis gut geht. Es muss auch nicht dafür sorgen, dass dieser sich weniger schuldig oder weniger einsam fühlt.
Wenn ein Kind nach einem Telefonat oder Besuch regelmässig belastet wirkt, Angst bekommt oder das Gefühl hat, bestimmte Dinge einfach tun zu müssen, sollte die Situation ernst genommen und gegebenenfalls mit einer Fachperson besprochen werden.
Nicht jede Veränderung ist auch eine Krise
Nach der Inhaftierung können Kinder vorübergehend anders reagieren. Manche werden gereizter, andere ziehen sich zurück. Einige schlafen schlechter oder können sich in der Schule weniger gut konzentrieren. Solche Reaktionen sind angesichts einer aussergewöhnlichen Lebenssituation nicht ungewöhnlich.
Trotzdem sollten Eltern aufmerksam bleiben. Wenn Veränderungen über längere Zeit anhalten oder deutlich stärker werden, ist professionelle Unterstützung sinnvoll. Das gilt insbesondere bei anhaltender Niedergeschlagenheit, starken Ängsten, wiederkehrenden Schlafproblemen, deutlichem Leistungsabfall, ausgeprägter Aggressivität, starken Schuldgefühlen oder sozialem Rückzug. Auch selbstverletzendes Verhalten oder Aussagen, nicht mehr leben zu wollen, müssen sofort ernst genommen werden.
Jugendliche brauchen ihren eigenen Raum
Jugendliche verstehen die Situation häufig besser als jüngere Kinder, können sie aber deshalb nicht einfach leichter bewältigen. Ein 15-Jähriger kann zwar genau wissen, warum sein Vater verurteilt wurde, und trotzdem niemandem davon erzählen wollen.
Vielleicht möchte er seine Freunde nicht mehr nach Hause einladen. Vielleicht fürchtet er, dass andere die Familie beurteilen. Vielleicht ist er wütend darüber, dass die Gefängnisstrafe seiner Mutter/seines Vaters sein eigenes Leben auf den Kopf stellt.
Jugendliche brauchen deshalb nicht nur Informationen, sondern auch einen Ort, wo sie offen über ihre Gefühle sprechen können, ohne den inhaftierten Elternteil verteidigen oder verurteilen zu müssen.
Eine lange Haft ist für Kinder schwer vorstellbar
Mehrere Jahre sind für ein Kind etwas anderes als für einen Erwachsenen. Ein siebenjähriges Kind, dessen Vater zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, durchläuft in dieser Zeit ja ein sehr wichtiger Teil seiner Entwicklung.
Deshalb hilft es wenig, ständig nur auf den Entlassungstermin zu verweisen. Für Kinder können überschaubare, kürzere Zeitspannen besser funktionieren: der nächste Besuch, die Ferien, Weihnachten, ein Geburtstag oder das Ende des Schuljahres.
Solche Bezugspunkte machen eine lange und schwer greifbare Zeit wie eine lange Haftstrafe konkreter. Ein Kind muss nicht jeden Tag daran denken, wie viele Monate oder Jahre noch verbleiben.
Webtipp: Wenn Worte verletzen: Grausamkeiten in der Erziehung
Was Kinder von ihren Eltern hören sollten
Eltern müssen ihren Kindern in dieser Situation nicht auf jede Frage sofort eine perfekte Antwort geben können. Entscheidend ist, dass sie zuhören, ehrlich bleiben und schwierige Fragen nicht einfach abblocken.
Ein Kind sollte hören können: „Du bist nicht schuld.“ Es darf seinen Vater oder seine Mutter vermissen. Es darf wütend sein. Es darf Fragen stellen. Es muss sich nicht für die Straftat eines Elternteils schämen. Es muss seine Familiengeschichte nicht jedem erzählen. Es muss nicht zwischen seinen Eltern vermitteln. Und es darf ein möglichst normales Leben führen, obwohl ein Elternteil im Gefängnis sitzt.
Vielleicht ist auch dieser Satz wichtig: „Du musst das nicht alleine schaffen.“
Auch schöne Momente sind erlaubt
Manche Kinder fühlen sich schuldig, wenn sie Spass haben, während Mama oder Papa im Gefängnis sitzt. Ein Geburtstag, eine Ferienreise oder ein schöner Nachmittag mit Freunden kann sich dann beinahe „falsch“ anfühlen.
Hier dürfen Eltern ausdrücklich entlasten: Du darfst lachen. Du darfst Spass haben. Du darfst dich auf Ferien freuen.
Die Freude eines Kindes nimmt dem inhaftierten Elternteil nichts weg. Ein Kind muss nicht aus Solidarität mit seiner Familie traurig sein.
Gerade in einer so langen Belastungssituation sind normale Erfahrungen wichtig: Schule, Freunde, Sport, Musik, Hobbys und Freizeit gehören weiterhin zum Leben des Kindes.
Wenn der Elternteil wieder nach Hause kommt
Die Entlassung wird häufig als ersehntes Ende der schwierigen Zeit betrachtet. Für die Familie kann sie jedoch auch eine neue Herausforderung darstellen.
Während der Haft hat sich das Leben verändert und meist irgendwie eingespielt. Kinder sind älter geworden, der verbleibende Elternteil hat eigene Routinen entwickelt und Rollen innerhalb der Familie haben sich verschoben. Deshalb muss die Rückkehr nicht automatisch bedeuten, dass alles wieder so wird wie früher.
Ein Kind kann den zurückkehrenden Elternteil zunächst sogar als fremd erleben. Das ist kein Zeichen dafür, dass die Beziehung gescheitert ist. Nach einer langen Trennung braucht Nähe manchmal Zeit.
Vor der Entlassung über den neuen Alltag sprechen
Je näher die Entlassung kommt, desto wichtiger werden konkrete Fragen: Wird der zurückkehrende Elternteil wieder zu hause wohnen oder nicht? Wie oft wird er oder sie die Kinder sehen? Welche Aufgaben übernimmt er oder sie zu Hause? Welche Regeln gelten? Was erwarten die Kinder und was erwartet der zurückkehrende Elternteil?
Besonders Kinder sollten dabei nicht übergangen werden. Sie haben möglicherweise Wünsche, aber auch Ängste. Ein Kind kann sich auf die Rückkehr freuen und gleichzeitig Angst davor haben, dass sich sein bisheriger Alltag wieder verändert.
Bei Bedarf kann eine fachliche Begleitung helfen, die Rückkehr schrittweise vorzubereiten.
Hilfe anzunehmen ist kein Zeichen von Schwäche
Für Familien mit einem inhaftierten Elternteil gibt es keine einheitliche Lösung. Manche Kinder möchten regelmässig zu Besuch gehen, andere bevorzugen Briefe oder Telefonate. Manche Familien sprechen offen über die Straftat, andere halten die Details bewusst zurück. Entscheidend ist nicht, nach einem perfekten Muster vorzugehen, sondern die Bedürfnisse der Kinder ernst zu nehmen.
Wenn eine Familie an ihre Grenzen kommt, ist professionelle Hilfe sinnvoll. Spezialisierte Beratungsstellen können dabei unterstützen, den Kontakt zum inhaftierten Elternteil zu gestalten, Konflikte zu sortieren, finanzielle Fragen zu klären oder mit der Belastung der Kinder umzugehen.
Das Wichtigste bleibt:
Kinder tragen keine Verantwortung für die Straftat und die Haftstrafe eines Elternteils. Sie dürfen weiterhin ihre ganz persönliche Beziehung zu beiden Elternteilen auch in dieser schwierigen Zeit individuell weiterentwickeln, widersprüchliche Gefühle empfinden und trotz allem ein möglichst normales und unbeschwertes Leben führen.
Im Elternforum mitdiskutieren
Wie geht ihr als Familie damit um, wenn ein Elternteil eine längere Haftstrafe verbüsst? Wie erleben eure Kinder die Trennung und den Kontakt zum inhaftierten Elternteil? Vielleicht habt ihr selbst Erfahrungen mit Gefängnisbesuchen, schwierigen Gesprächen oder der Rückkehr nach einer langen Haft.
Im Elternforum von netz-familie.ch könnt ihr eure Erfahrungen teilen, Fragen stellen und euch mit anderen Eltern austauschen. Ihr müsst eine solche Situation nicht alleine bewältigen. Vielleicht hilft eure Geschichte auch anderen Familien, sich verstanden zu fühlen und einen eigenen Weg im Umgang mit dieser schwierigen Situation zu finden.
Hinweis
Dieser Ratgeber vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle psychologische, sozialarbeiterische oder rechtliche Beratung. Besuchs-, Kontakt- und Vollzugsregeln unterscheiden sich je nach Haftform, Institution und Kanton. Bei konkreten Fragen sollten Angehörige die zuständige Vollzugseinrichtung oder eine spezialisierte Beratungsstelle kontaktieren.
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