Teilen Sie Ihr Wissen mit anderen Familien
Haben Sie Fachwissen, praktische Erfahrungen oder eine persönliche Geschichte, mit denen Sie anderen Familien weiterhelfen können? Dann freuen wir uns auf Ihren Gastbeitrag.
Das Familienportal des Vereins netz-familie.ch ermöglicht es Organisationen, Fachpersonen und Privatpersonen aus dem sozialen, pädagogischen, psychologischen oder kulturellen Umfeld, einen kostenlosen Gastbeitrag auf unserer Plattform zu veröffentlichen.

Mit Ihrem Beitrag bereichern Sie das Informationsangebot vom Familienportal netz-familie.ch und unterstützen Eltern, Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler sowie Fachpersonen und Bildungseinrichtungen mit hilfreichen Impulsen und neuen Perspektiven.
1. Welche Inhalte für Gastbeiträge suchen wir?
Unser gemeinnütziges Familienportal richtet sich an Eltern, Jugendliche, Schüler und Kinder sowie an Fachpersonen und Bildungseinrichtungen. Wir legen Wert darauf, dass Gastbeiträge neben interessanten Informationen auch einen pädagogisch-psychologischen Mehrwert für unsere Leser/innen bieten.
Die Themen umfassen unter anderem Lebenshilfe, Erziehung, Schule oder allgemeine Alltagsbewältigung (Aufzählung nicht abschliessend).
2. Richtlinien für Gastbeiträge
- Form des Textes: Beiträge müssen informativ, einladend und gemeinschaftsorientiert sein und den Lesenden einen klaren fachlichen Mehrwert bieten.
- Ansprache: Bei Inhalten für Eltern, Schulen und Fachpersonen ist die formelle Ansprache („Sie“) zu wählen. Für Schüler, Jugendliche und Kinder ist die persönliche Ansprache („Du“) richtig. Die Sprache soll einfach, verständlich und zugänglich sein.
- Schreibstil: Die Verwendung eines persönlichen, authentischen Schreibstils ist erwünscht.
- Struktur: Der Text muss klare, logisch strukturierte Abschnitte mit aussagekräftigen Zwischenüberschriften aufweisen.
- Textlänge: Mindestens 800 Wörter, maximal 2000 Wörter.
- Keine kommerzielle Werbung: Werbe-, PR- und Pressetexte sind untersagt. Die Beiträge sollen inhaltlich fundiert, nachvollziehbar und für die jeweilige Zielgruppe hilfreich sein.
- Einzigartigkeit: Alle eingereichten Gastbeiträge müssen original und bislang unveröffentlicht sein (kein Duplicate Content).
- Medien: Fotos, Videos oder Grafiken im Text sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Das Beitragsbild wird ausschliesslich durch die Redaktion von netz-familie.ch erstellt.
3. Voraussetzungen für die Publikation
Sind alle Kriterien erfüllt und ist der Autor/die Autorin mit den rechtlichen Bestimmungen einverstanden, kann der Gastbeitrag per E-Mail an gastautoren(at)netz-familie.ch wie folgt eingereicht werden:
- Den vollständigen Text im PDF-Format (bereits grammatikalisch und stilistisch korrigiert).
- Ihren Namen, Vornamen, Ihre E-Mail-Adresse und eine kurze Vita. Weitere Kontaktdaten können bei Bedarf zur Identifikation oder für Rückfragen erhoben werden.
4. Rechtliche Bestimmungen
- Rechte Dritter: Die Beiträge dürfen keine Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Autor bzw. die Autorin bestätigt, den Beitrag selbst verfasst zu haben und über die erforderlichen Rechte zur Einreichung und Veröffentlichung zu verfügen.
- Haftung: Der Autor/in ist für den Inhalt des Gastbeitrags allein verantwortlich. Er/sie stellt den Verein netz-familie.ch und dessen Team von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Veröffentlichung ergeben.
- Nennung: Der Autor bzw. die Autorin ist ausdrücklich damit einverstanden, dass der Name, Vorname und allenfalls die berufliche Bezeichnung im Gastbeitrag als Kurz-Vita mitveröffentlicht werden.
- Kostenlosigkeit: Die Dienstleistung der Prüfung und Veröffentlichung von geeigneten Gastbeiträgen wird vom Verein netz-familie.ch kostenlos erbracht. Der Autor/in erstellt für das Familienportal netz-familie.ch unentgeltlich den entsprechenden Gastbeitrag und gewährt dem Verein das Recht, den Beitrag ohne Vergütung zeitlich unbeschränkt zu nutzen.
- Redaktionelle Freiheit: Die Redaktion entscheidet allein über den Zeitpunkt, die Platzierung und die finale Freigabe. Sie behält sich das Recht vor, eingereichte Beiträge bei Bedarf stilistisch anzupassen. Es besteht keine Publikationspflicht.
- Änderung und Löschung: Der Gastbeitrag kann vom Verein netz-familie.ch jederzeit nach eigenem Ermessen verschoben oder vollständig gelöscht werden. Eine Informationspflicht oder Schadenersatzpflicht gegenüber dem Autor/der Autorin besteht nicht.
Mit der Einreichung eines Gastbeitrags bestätigt der Autor/die Autorin, dass er/sie die allgemeinen Nutzungsbedingungen vom Familienportal netz-familie.ch und die vorliegenden Richtlinien für Gastbeiträge auf netz-familie.ch gelesen, verstanden und vollumfänglich akzeptiert hat.
Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeinen Nutzungsbedingungen vom Familienportal netz-familie.ch und diesen vorliegenden rechtlichen Richtlinien für Gastbeiträge ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
Familienportal vom Verein netz-familie.ch, Zürich, Schweiz
Stand: 4. September 2026
Für Anfragen erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.
Diese Richtlinien für Gastbeiträge sind ein integrierter Bestandteil der allgemeinen Nutzungsbedingungen vom Familienportal netz-familie.ch.

