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Richtlinien für Gastbeiträge auf netz-familie.ch

Richtlinien für Gastbeiträge - netz-familie.ch

Diese Richtlinien für Gastbeiträge sind ein integrierter Bestandteil der allgemeinen Nutzungsbedingungen vom Familienportal netz-familie.ch.

Das Familienportal vom Verein netz-familie.ch ermöglicht es anderen Anbietern und Privatpersonen aus dem sozialen/kulturellen Umfeld einen kostenlosen Gastbeitrag im Web von netz-familie.ch zu veröffentlichen.

Welche Inhalte für Gastbeiträge suchen wir?

Unser Familienportal netz-familie.ch richtet sich an Schüler, Jugendliche, Eltern und Kinder sowie an Bildungseinrichtungen. Gastbeiträge müssen somit pädagogische/psychologische wertvolle Inhalte bieten und die Themen Lebenshilfe, Erziehung, Schulprobleme oder Alltagsbewältigung ansprechen (Aufzählung nicht abschliessend).


Richtlinien für Gastbeiträge

A.1. Form des Textes

  • Beiträge müssen informativ, einladend und gemeinschaftsorientiert sein und dem Leser einen klaren Mehrwert bieten
  • Formelle und persönliche Ansprache: Bei Textformen für Eltern, Schulen, Buchverlagen und dergleichen muss die formelle Ansprache (“Sie”) gewählt werden. Für Schüler, Jugendliche und Kinder ist die persönliche Ansprache (“Du”) die richtige Wahl. Die Sprache sollte einfach und zugänglich sein, um alle Altersgruppen anzusprechen.
  • Verwendung eines persönlichen Schreibstils ist zwingend
  • der Text muss klare, strukturierte Abschnitte mit Zwischenüberschriften aufweisen.
  • Textlänge: minimal 800 Worte, maximal 2000
  • Werbe- und Pressetexte sind nicht erlaubt!
  • nur faktenbasierte Inhalte werden veröffentlicht
  • Alle eingereichten Gastbeiträge müssen original und bislang unveröffentlicht sein (kein Duplicate Content!)
  • Fotos, Videos, Animationen usw. sind im Gastbeitrag nicht erlaubt. Das Beitragsbild wird von der Redaktion von netz-familie.ch selbst erstellt.
  • farbige Link-Hervorhebungen oder Link-Veränderungen jeglicher Art sind nicht gestattet.
  • Keyword-Links sind nicht erlaubt.
  • Der Gastautor/In erhält die Möglichkeit maximal zwei Weblinks zu seinem Dienstleistungsangebot oder zu seiner Autoren/In-Profil-Seite zu platzieren

A.2. Textform von Gastbeiträgen bei Verlinkung auf kostenpflichtige Angebote/Dienstleistungen

Neben den unter Punkt A.1. aufgeführten Bedingungen gelten hierfür folgende zusätzliche Auflagen:

  • der Text vermittelt hochwertige Inhalte, welche dem Leser informative und psychologisch-pädagogische Unterstützung für seinen Lebensalltag bieten.
  • die entsprechenden zwei Verlinkungen auf kostenpflichtige Angebote/Dienstleistungen werden mit den „nofollow- und sponsored-Link-Attributen” versehen
  • ein kostenloser Backlink auf netz-familie.ch wird vorausgesetzt

B. Voraussetzung für finale Publizierung des Gastbeitrages

Sind alle der oben genannten Kriterien seitens des Gastautors/der Gastautorin bezüglich des zu veröffentlichen Gastbeitrages erfüllt und ist der Autor/In mit allen unten stehenden rechtlichen Bestimmungen einverstanden, muss der entsprechende Gastbeitrag wie folgt via Mail an die Redaktion von netz-familie.ch (redaktion@netz-familie.ch) eingereicht werden:

  • Text im PDF-Format
  • Der Text des Gastbeitrages muss bereits grammatikalisch und stilistisch optimiert sein
  • im Mail muss der Name, Vorname, die Berufs- und/oder Funktionsbezeichnung des Autors/der Autorin und dessen Briefpost-Adresse offengelegt werden, sowie die allfälligen Ziel-Webseiten für die zwei Web-Verlinkungen (siehe Punkt A.1.)
  • Gastbeiträge, die auf ein kostenpflichtiges Angebot verweisen, müssen zudem die Web-Url angeben, wo der Backlink auf netz-familie.ch gesetzt wurde.


C. Rechtliches

C1. Allgemeine rechtliche Bestimmungen für Gastbeiträge

  • Die Beiträge dürfen keine Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen.
  • der Inhalt des Gastbeitrags muss vollends den Nutzungsbedingungen von netz-familie.ch und den vorliegenden Richtlinien für Gastbeiträge entsprechen
  • Der/die Autor/In des Gastbeitrages ist ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Name, Vorname und seine berufliche Bezeichnung (Funktion) im Gastbeitrag als Vita mitveröffentlicht werden.
  • Der/die Autor/In ist für den Inhalt des Gastbeitrags alleinig verantwortlich.
  • Der/die Autor/In bestätigt netz-familie.ch, dass die Urheberrechte für den Gastbeitragstext vollumfänglich beim ihm/ihr liegen.
  • Der/die Autor/In stimmt ausdrücklich zu, netz-familie.ch und deren Team von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Veröffentlichung dessen/deren Gastbeitrags ergeben, freizuhalten.
  • eine Verlinkung im Gastbeitrag auf die Angebotsseite des Autors/der Autorin setzt voraus, dass die Inhalte der verlinkten Webseite den allgemeinen Nutzungsbedingungen von netz-familie.ch und diesen vorliegenden Bestimmungen von Gastbeiträgen vollends genügen.
  • der Gastbeitrag untersteht keiner Laufzeit
  • Die Redaktion von netz-familie.ch entscheidet alleinig, wann, wo und wie der Gastbeitrag auf dem Web von netz-familie.ch veröffentlicht wird.
  • Der Gastbeitrag kann jederzeit vom Betreiber von netz-familie.ch nach eigenem Ermessen in eine andere Rubrik des Webangebotes von netz-familie.ch verschoben oder allenfalls ganz gelöscht werden. Es besteht für den Betreiber von netz-familie.ch diesbezüglich keine Informationspflicht gegenüber dem Autor des Gastbeitrages. Der Autor hält diesbezüglich netz-familie.ch vollumfänglich von jeglichen Schadensansprüchen frei.

C2. Bearbeitung und Veröffentlichung des Gastbeitrags

  • Das Redaktionsteam von netz-familie.ch behält sich das Recht vor, eingereichte Beiträge, wo nötig, zu bearbeiten, um stilistische und inhaltliche Vorgaben der Website netz-familie.ch zu erfüllen.
  • Die Dienstleistung der Veröffentlichung von geeigneten Gastbeiträgen von Autoren/Autorinnen auf dem Familienportal netz-familie.ch wird vom Betreiber von netz-familie.ch kostenlos erbracht.
  • Mit der Einreichung eines Beitrags gewährt der Gastbeitrag-Autor/-Autorin dem Betreiber von netz-familie.ch das Recht, den Beitrag ohne Vergütung zu veröffentlichen und im Sinne des Zwecks des Gastbeitrags auf netze-familie.ch zu nutzen.
  • Die Redaktion von netz-familie.ch erstellt und veröffentlicht für jeden Gastbeitrag ein passendes Beitragsbild selbst. Fotomaterial etc. seitens des Autors/der Autorin können aus urheberrechtlichen Gründen hierfür nicht berücksichtigt werden.
  • Eine Veröffentlichungspflicht von Gastbeiträgen seitens dem Betreiber von netz-familie.ch besteht besteht nicht.


Mit der Einreichung eines Gastbeitrags bestätigt der Autor/die Autorin, dass er/sie die allgemeinen Nutzungsbedingungen vom Familienportal netz-familie.ch und die vorliegenden Richtlinien für Gastbeiträge auf netz-familie.ch gelesen, verstanden und vollumfänglich akzeptiert hat.

Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeinen Nutzungsbedingungen von netz-familie.ch und diesen vorliegenden rechtlichen Richtlinien für Gastbeiträge ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.

Familienportal vom Verein netz-familie.ch, Zürich, Schweiz

Aktualisierungsdatum: Zürich, 03.10.2025

Für Anfragen erreichen Sie uns über unser Kontaktformular.

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