Die Autismus-Spektrums-Störung, kurz Autismus genannt, wird heute als Diagnose breit angewendet, um unter anderem möglichst vielen verschiedenen bislang nicht klassifizierten Verhaltensauffälligkeiten einen Namen geben zu können.
Im Grundsatz kann man hier die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, Betroffene mit leicht auffallenden Verhaltensweisen prophylaktisch auf ASS abzuklären und den Menschen schon möglichst früh in seiner Kindheit zu „schubladisieren“. Da der Begriff jedoch populär und in aller Munde ist, werden viele auch nicht ausgeprägte Formen der ASS schnell klassifiziert und auch von Außenstehenden blind bewertet. Es sollte vorab stets geprüft werden, ob eine Fokussierung und Benennung für den Betroffenen wirklich dienlich sind, oder ob eine vielleicht unnötige Abklärung mehr Verunsicherung und Leidensdruck beim Betroffenen und seinem Umfeld auslöst.
Dann gibt es natürlich auch die ausgeprägte Form der Autismus-Spektrum-Störung, die in der Tat für die Betroffenen und dessen Familie und Freunde eine starke Belastung darstellen können.
Heikel ist es, wenn Eltern von betroffenen Kindern versuchen, die ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten zu marginalisieren, indem sie, die vom sozialen Umfeld als stark störend wahrgenommenen Verhaltensauffälligkeiten, dahingehend interpretieren, dass das unangemessene Verhalten ihres Kindes nur ein spezielles, vielleicht etwas auffallendes Persönlichkeitsmerkmal darstelle, das jedoch vom Umfeld zu akzeptieren sei.
Die Annahme, dass man der betroffenen Person helfe, wenn man deren Unzulänglichkeiten so stark priorisiert, dass man bereit ist, dem betroffenen sozialen Umfeld (Kindergarten, Schule, Arbeitsstelle) Rücksichtnahme und Hinnahme der speziellen Situation abzuverlangen, ist meines Erachtens nicht zu Ende gedacht.
Die erzwungene Integration von Menschen mit einer ausgeprägten Autismusproblematik kann nicht Ziel und Zweck eines erfolgreichen Miteinanders sein. Sondern vielmehr müssten die Wünsche und Bedürfnisse des ASS-Betroffenen im sozialen Kontext gesehen werden, wo das betroffene soziale Umfeld ganz adäquat auch seine ureigensten Bedürfnisse und Wünsche leben kann.
Es wird vielfach verkannt, dass das erzwungene Anpassen des Umfeldes an eine Person, die ihr Umfeld durch stark störende Verhaltensweisen in den Bann zieht, meist zu einer grundlegenden Ablehnungshaltung des betroffen Umfeldes gegenüber dieser Person führt.
Eine solch gut gemeinte Integrationsbemühung trägt meist die Schattenseite schon von Anfang an in sich, nämlich den Versuch der Gruppe sich dem Anspruch der dauernd geforderten Rücksichtnahme gegenüber der fordernden Person zu widersetzen. Ausgrenzung und Mobbing können dabei die Folgen sein.
Gelungene Integration beinhaltet immer die Berücksichtigung aller legitimen Bedürfnisse von allen Beteiligten.
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Amira
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